Frühförderung
Die Frühförderung bietet die Möglichkeit, frühzeitig mit der ergotherapeutischen Behandlung zu beginnen. Sinnvoll ist dieses Angebot bei Kindern mit erworbenen oder angeborenen Entwicklungsstörungen und/oder bei körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung.
Die Frühforderung beinhaltet meist eine Komplexleistung mehrerer Therapien.
Die frühkindliche körperliche, seelische und geistige Entwicklung vom Säuglingsalter bis in den Schuleintritt, umfasst die ergotherapeutische Frühförderung. Die Frühförderung beinhaltet ein sehr feines, sensibles Herantasten des Therapeuten an das kleine Kind und an die Eltern. Oft sind Gespräche mit den Eltern im Umgang und der Pflege wichtig, Berührungsängste, Unsicherheiten mit dem betroffenen Kind abzubauen. Gemeinsam Wege mit dem Kind und den Eltern zu erarbeiten, ermöglicht oft tolle Fortschritte und bereichert den Familienalltag.
Folgende Bereiche können gefördert werden:
Anbahnung des Schluckens und der oralen Ernährung
Verbesserung der Wahrnehmungsorganisation zur Unterstützung der frühkindlichen Entwicklung in Bewegung, Handlungsfähigkeit, Sprache, Denken
Vermeidung von Kontrakturen
Verbesserung der Sprache und des Spracherwerbs
Förderung von Ausdauer, Aufmerksamkeit und Konzentration
Verbesserung der Handlungsplanung und der Handlungsdurchführung
Erlernen von alltäglichen Verrichtungen, Anziehen, Zähne putzen, Essen zubereiten
soziale Interaktion, Eingliederung in den Kindergarten, Schulvorbereitende Fähigkeiten lernen
Angehörigenanleitung/ Elternschule
Die ergotherapeutische Verordnung erfolgt über ihren Kinderarzt oder über die Frühförderstelle.